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| Wichtiger Hinweis! |
Die www.moebel-versteigerung.de bietet Möbel namhafter
Hersteller,aus Fabrik und Lagerauflösung,
zu einmalig günstigen Preisen, zur Versteigerung an.
Zum Aufruf kommen ausschliesslich Möbel aus internationalen Kollektionen. Schauen Sie sich die Artikel auf unserer Homepage an! Leider können wir hier nur einen kleinen Teil unseres großen Angebotes zeigen. Besuchen Sie regelmäßig unsere Auktionen und schauen Sie sich alles in Ruhe an. Lassen Sie sich registrieren! Wir informieren Sie regelmäßig über unsere Auktionen. |
| Versteigerungs-
und Verkaufsbedingungen. Eventuelle Reklamationen im Sinne der gesetzlichen Haftung steht der Veranstalter der Versteigerung! |
Durch Abgabe eines Gebotes unterwirft sich der Käufer den nachstehenden Versteigerungs- und
Verkaufsbedingungen.
Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung bzw. des Freihändigen Verkaufs befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Fehler und Mängel, Schäden, besondere Eigenschaften oder dergleichen wird eine Haftung nicht übernommen, ausgenommen alle Edelmetalle und Edelsteine, für deren Echtheit Garantie geleistet wird. Das vom Käufer an den Versteigerer ausser dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 3.5% plus Mehrwertsteuer. Die Gebote sind schriftlich, per E-Mail, Fax, oder auf der Homepage abzugeben. Die Höhe der Beträge, welche Geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder für einzelne Stücke. Der Zuschlag wird an den Meistbietenden erteilt. Der Zuschlag kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Geben mehrere Personen ein gleichhohes Gebot ab, so erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach eigenem Ermessen. Mit dem Zuschlag bzw., freihändigen Verkaufsabschluss geht die Gefahr des völligen oder teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung der versteigerten bzw. gekauften Gegenstände auf den Käufer über. Der Versteigerer haftet nach dem Zuschlag bzw. freihändigen Verkauf nicht für die Ware, es sei denn, dass vor Beginn der Abhol– bzw. Auslieferzeit die Ware durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versteigerers oder eines seiner Mitarbeiter zerstört oder beschädigt wird. Anfallende Lieferkosten ab Stützpunkt werden gesondert berechnet. Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises einschliesslich Nebenleistungen, auf den Käufer über. Die Abnahme der Ware muss innerhalb von 8 Werktagen erfolgen. Alle Gegenstände werden nur gegen Barzahlung, Euro – Scheck oder Scheck mit Bankbestätigung abgegeben. Der Versteigerer ist berechtigt, sogleich nach dem Zuschlag den vollen Kaufpreis einschliesslich Aufgeld oder eine angemessene, von ihm festzusetzende Anzahlung zu verlangen. Der restliche Kaufpreis ist einschliesslich Aufgeld bei Empfangnahme der Ware innerhalb der von dem Versteigerer festzusetzende Abholzeit zu bezahlen. Verweigert der Käufer die rechtzeitige Zahlung oder werden die Gegenstände nicht innerhalb der Festgesetzten Zeit abgeholt, so erlöschen alle Rechte des Käufers aus der Erteilung des Zuschlages. Der Versteigerer ist berechtigt, die Gegenstände ohne Fristsetzung erneut bzw, gemäss § 20 der gesetzlichen Versteigerer – Vorschriften freihändig zu verkaufen und den ersten Käufer für den Mindererlös haftbar zu machen. Auf Mehrerlös hat der erste Käufer keinen Anspruch. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen. Der vereinbarte Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mettmann. |